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Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde(n), kann der Ausschuss für Schäden bei Verkehrsunfällen („Trafikskadenämnden“) die Erstattung Ihrer Versicherung für den Personenschaden überprüfen. Die Bearbeitung des Falls beim Ausschuss für Schäden bei Verkehrsunfällen erfolgt in schwedischer Sprache. Die Überprüfung ist kostenlos. Die Stellungnahme des Ausschusses für Schäden bei Verkehrsunfällen hat für die Versicherung beratenden Charakter.
Eine Erstattung für Personenschaden kann unter anderem für Invalidität aus medizinischer Sicht, Einkommensverlust und Kosten geleistet werden. Der Ausschuss für Schäden bei Verkehrsunfällen prüft auch Fragen wie Zusammenhang, Verjährung und erneute Prüfung.
Zweck dieser Tätigkeit ist, dass derjenige, der verletzt wurde, auf Grundlage schwedischen Rechts und schwedischer Praxis eine gerechte und angemessene Erstattung erhalten soll. Dies erfolgt unabhängig davon, welche Versicherung den Schaden bearbeitet oder dafür bezahlt.
Der Ausschuss für Schäden bei Verkehrsunfällen prüft zwei Arten von Fällen, Fälle mit obligatorischer Überprüfung und Streitbeilegungsfälle. In unseren Infoblättern erfahren Sie Genaueres über Fälle mit obligatorischer Überprüfung, Streitbeilegungsfälle und über den Ablauf der Überprüfung.
Infoblatt Fälle mit obligatorischer Überprüfung
Infoblatt Streitbeilegungsfälle
Kontakt:
Tel.: 08-522 787 00